Inhaltsbereich: Allgemeine Bestimmungen

1. Teilnahmeberechtigung

Wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist für die Veranstaltungen des Turngaues Nordhessen jeder Angehörige eines Vereines, der dem LSB Hessen unter „Turnen” gemeldet hat, teilnahmeberechtigt.

Der Turner-/Start- bzw. Spielerpass gilt als Ausweis.

2. HTV- und DTB-Veranstaltungen

sind den entsprechenden Veröffentlichungen zu entnehmen.

3. Gau-Veranstaltungen

die bis zum Redaktionsschluss noch nicht vergeben und terminiert waren, werden in der Hessischen Turnzeitung oder im Internet veröffentlicht bzw. durch Rundschreiben an die Vereine bekannt gemacht.

4. Meldegeld

Für alle Veranstaltungen und Lehrgänge ist grundsätzlich das Meldegeld zum Meldetermin auf das jeweils in der Ausschreibung angegebene Konto des Turngaues Nordhessen

Kasseler Sparkasse
Konto-Nr. 53565 bzw. 1085697 (nur für Lehrgänge)
BLZ 520 503 53

zu überweisen. Erfolgt die Meldung nicht termingerecht, kann ggfs. ein Zusatzmeldegeld erhoben werden.

5. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art.

6. Versicherung

Die Versicherung der Teilnehmer gegen Sportunfälle ist durch die Sportversicherung des LSB-Hessen über die Vereine geregelt.

7. Informationen zur Aus- und Fortbildung (für Gau-Lehrgänge)

Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Fortbildung des Turngaues Nordhessen e.V. muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail geschehen. Die Anmeldung ist verbindlich und an folgende (oder die in der Ausschreibung angegebene) Adresse zu senden:

Günter Dithmar
Kassenwart und Geschäftsführer

Lassallestraße 8
34119 Kassel

Telefon (privat): 0561 / 739 14 41
Telefon (mobil): 0171 / 540 33 77

Fax (privat): 0561 / 739 14 41

geschaeftsstelle@turngau-nordhessen.de


Die Teilnahmegebühr bitte gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto des Turngaues (siehe Punkt 4) überweisen. Dabei bitte den eigenen Namen und Titel der Veranstaltung angeben.

Rücktritt durch die Teilnehmer
Ein Rücktritt von diesem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Sollte der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, kann eine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Turngau Nordhessen e.V. kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl bei einem Kurs nicht erreicht wird oder nicht durch den Veranstalter zu verantwortende Umstände eintreten (höhere Gewalt).

8. Altersklasseneinteilung

Danach sind...

...wer im Wettkampfjahr männliche / weibliche Jugend  
8 Jahre alt wird M / F 8 = F-Jugend 2004
9 und 10 Jahre alt wird M / F 9 - 10 = E-Jugend 2003 - 2002
11 und 12 Jahre alt wird M / F 11 - 12 = D-Jugend 2001 - 2000
13 und 14 Jahre alt wird M / F 13 - 14 = C-Jugend 1999 - 1998
15 und 16 Jahre alt wird M / F 15 - 16 = B-Jugend 1997 - 1996
17 und 18 Jahre alt wird M / F 17 - 18 = A-Jugend 1995 - 1994
...wer im Wettkampfjahr Turnerinnen / Turner  
19 bis 29 Jahre alt wird M / F 19 - 29 = Tu / Ti 1 1993 - 1983
30 bis 34 Jahre alt wird M / F 30 - 34 = Tu / TI 2 1982 - 1978
35 bis 39 Jahre alt wird M / F 35 - 39 = Tu / TI 3 1977 - 1973
40 bis 44 Jahre alt wird M / F 40 - 44 = Tu / Ti 4 1972 - 1968
45 bis 49 Jahre alt wird M / F 45 - 49 = Tu / Ti 5 1967 - 1963
50 bis 54 Jahre alt wird M / F 50 - 54 = Tu / Ti 6 1962 - 1958
55 bis 59 Jahre alt wird M / F 55 - 59 = Tu / Ti 7 1957 - 1953
60 bis 64 Jahre alt wird M / F 60 - 64 = Tu / Ti 8 1952 - 1948
65 bis 69 Jahre alt wird M / F 65 - 69 = Tu / Ti 9 1947 - 1943
70 Jahre und älter wird M / F 70 = Tu / Ti 10 1942

Als Wettkampfjahr für die Bereiche Freizeit- und Breitensport, Spitzensport und die Feldsaison des Fachbereichs Spiele gilt das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Als Wettkampfjahr für die Hallensaison des Fachbereichs Spiele gilt: 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres.

Ein/e Wettkämpfer/in hat sein Lebensjahr – im Sinne dieser Bestimmung – vollendet, wenn der maßgebende Geburtstag noch in das laufende Wettkampfjahr fällt.